Transparenz
Als gemeinnütziger Verein ist uns Transparenz besonders wichtig. Daher haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) angeschlossen und verpflichten uns, die folgenden 10 Informationen für die Öffentlichkeit leicht zugänglich zu machen:
Ansprechpartner
Joy of Life e.V.
Roonstraße 7
51373 Leverkusen, Deutschland
Gründung: 2017
Agnes Sukuta (1. Vorsitzendende)
[email protected]
Unser Ziel
Bildung, Zugang zu sauberem Wasser sowie nachhaltige Projekte in Landwirtschaft und Umwelt in der DR Kongo.
Hier finden Sie unsere Satzung.
Angaben zur Steuerbegünstigung
Der Verein Joy of Life e.V. ist durch das Finanzamt Leverkusen unter der Steuernummer 230/5726/1016 mit Bescheid vom 13.03.2025 für den Veranlagungszeitraum 2023 als gemeinnützig anerkannt.
Wesentliche Entscheidungsträger
• Agnes Sukuta (1. Vorstandsvorsitzende)
• Eugenie Sukuta (2. Vorstandsvorsitzende)
Unser Tätigkeitsbereich
Unsere aktuellen Projekte:
• Brunnenbau in Kipuka (2023, abgeschlossen)
• Gemeinschaftsgarten in Kinshasa (2023/24, laufend)
• Bambuspflanzung in Kipuka (seit 2024, laufend)
Finden Sie hier unseren aktuellsten Jahresbericht.
Personalstruktur
Derzeit arbeiten alle Beteiligten ehrenamtlich. Es gibt keine angestellten Mitarbeiter. Die Anzahl der Ehrenamtlichen beträgt ca. 10.
Mittelherkunft
Unsere Einnahmen stammen aus:
• privaten Spenden,
• Mitgliedsbeiträgen,
• projektbezogenen Zuwendungen.
Finden Sie hier unsere Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Vermögensnachweis.
Mittelverwendung
Unsere Mittel werden direkt in die Projektarbeit investiert:
• Brunnenbau,
• Gemeinschaftsgärten,
• Bambuspflanzung.
Kleine Anteile fließen in Verwaltung (z. B. Kontoführungsgebühren).
Finden Sie hier unsere Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Vermögensnachweis.
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Es bestehen keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen mit Dritten.
Kooperationspartner: PEG (Pasu Eco Système Groupe), DR Kongo.
Zuwendungen über 10% des Jahresbudgets
Im Jahre 2024 sind durch das Vereinsmitglied Richard Sukuta-Pasu Zuwendungen in Höhe von 200 € in Form einer Bareinzahlung zur Projektförderung eingegangen. Keine weiteren Einnahmequellen überschreiten die 10%-Schwelle.
Hinweis
Die Selbstverpflichtungserklärung zur ITZ wurde unterzeichnet und eingereicht. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erscheint hier auch das offizielle ITZ-Logo mit Verlinkung.